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Müllabfuhr
Der Gemeinderat
der Gemeinde Raabau hat folgende Kostensätze für die Müllabfuhr-
und Beseitigungsgebühren beschlossen:
Deponiegebühr
pro Person/Jahr 28,00 + 10% MwSt
Behältergebühr
zuzügl. 10% MwSt.
€ 65,00
für 120 lt Restmülltonne/Jahr
€ 110,00
für 240 lt Restmülltonne/Jahr
€ 90,00
für 120 lt Gewerbetonne/Jahr
Obige Gebühren
beinhalten die Abholung, die Deponiekosten, die Müllgefäßbeistellung
sowie die Entsorgung von Problemstoffen (bei Anfall von Problemstoffen,
die über das übliche Ausmaß eines Haushaltes hinausgehen,
kann die Gemeinde eine zusätzliche Gebühr verrechnen),
Papier, Metall und Glas.
Kanalgebühren
Die Höhe
des Einheitssatzes (§ 4 Abs. 2 des Kanalabgabengesetzes 1955)
für die Berechnung der Kanalisationsbeiträge beträgt:
Anschlussgebühr/Schmutzwasserkanal:
€ 12,00 + gesetzl. Mwst. pro m² Bruttogeschossfläche
Die Höhe
des Einheitssatzes für die Berechnung der Kanalbenützungsgebühren
(§ 4 des Kanalabgabengesetzes 1955) für die Schmutzwasserkanäle
wird wie folgt festgesetzt:
Grundgebühr:
€ 130,00
+ gesetzl. MwSt. pro gemeldete Wohneinheit/Jahr
Personengebühr: € 77,00/Jahr
Deckelung: € 198,00/Jahr (trifft nur bei 1-Personenhaus-halt
zu)
Gastgebwerbe:
Saal: 35 Sitzplätze
= 1 EWG
Gaststube:
6 Sitzplätze = 1 EWG
Wasserverbrauchsgebühr
Anschlussgebühr:
(1) Für
die Herstellung der Anschlussleitung von der Versorgungsleitung
der öffentlichen Wasserleitung zur Hausleitung erhebt die Gemeinde
Raabau einen einmalige Abgabe (Anschlussgebühr) in der Höhe
von
€ 1.900,00
zuzüglich 10 % MwSt.
(2) Gegenstand
der Anschlussgebühr sind die an die öffentliche Wasserleitung
anschlusspflichtigen Gebäude und die auf Antrag freiwillig
anzuschließenden Liegenschaften.
Gebühren allgemein (zuzügl. 10 % MwSt.):
Netzerhaltungsgebühr/Jahr/Anschluss:
€ 80,00
Miete für Wasserzähler/Monat: € 1,18
Wasserkosten/m³: € 1,18
Die Wasserverbrauchs- und Wasserzählergebühren sind in
der Höhe von ¼ des Jahresbetrages am 15.2., 15.5., 15.8.
und 15.11. in gleich hohen Teilbeträgen zur Zahlung fällig.
Im September jeden Jahres erfolgt die Zählerablesung worauf
die Jahresendabrechnung unter Berücksichtigung eines Mehr-
oder Minderverbrauches erstellt wird, die am 15. November zur Zahlung
fällig wird.
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