Abgaben und Gebühren in der Gemeinde Raabau

Müllabfuhr

Der Gemeinderat der Gemeinde Raabau hat folgende Kostensätze für die Müllabfuhr- und Beseitigungsgebühren beschlossen:

Deponiegebühr pro Person/Jahr 28,00 + 10% MwSt

Behältergebühr zuzügl. 10% MwSt.

€ 65,00 für 120 lt Restmülltonne/Jahr

€ 110,00 für 240 lt Restmülltonne/Jahr

€ 90,00 für 120 lt Gewerbetonne/Jahr

Obige Gebühren beinhalten die Abholung, die Deponiekosten, die Müllgefäßbeistellung sowie die Entsorgung von Problemstoffen (bei Anfall von Problemstoffen, die über das übliche Ausmaß eines Haushaltes hinausgehen, kann die Gemeinde eine zusätzliche Gebühr verrechnen), Papier, Metall und Glas.


Kanalgebühren

Die Höhe des Einheitssatzes (§ 4 Abs. 2 des Kanalabgabengesetzes 1955) für die Berechnung der Kanalisationsbeiträge beträgt:
Anschlussgebühr/Schmutzwasserkanal:
€ 12,00 + gesetzl. Mwst. pro m² Bruttogeschossfläche

Die Höhe des Einheitssatzes für die Berechnung der Kanalbenützungsgebühren (§ 4 des Kanalabgabengesetzes 1955) für die Schmutzwasserkanäle wird wie folgt festgesetzt:

Grundgebühr:
€ 130,00
+ gesetzl. MwSt. pro gemeldete Wohneinheit/Jahr
Personengebühr: € 77,00/Jahr
Deckelung: € 198,00/Jahr (trifft nur bei 1-Personenhaus-halt zu)

Gastgebwerbe:

Saal: 35 Sitzplätze = 1 EWG
Gaststube: 6 Sitzplätze = 1 EWG

 

Wasserverbrauchsgebühr

Anschlussgebühr:

(1) Für die Herstellung der Anschlussleitung von der Versorgungsleitung der öffentlichen Wasserleitung zur Hausleitung erhebt die Gemeinde Raabau einen einmalige Abgabe (Anschlussgebühr) in der Höhe von
€ 1.900,00 zuzüglich 10 % MwSt.

(2) Gegenstand der Anschlussgebühr sind die an die öffentliche Wasserleitung anschlusspflichtigen Gebäude und die auf Antrag freiwillig anzuschließenden Liegenschaften.

Gebühren allgemein (zuzügl. 10 % MwSt.):

Netzerhaltungsgebühr/Jahr/Anschluss: € 80,00
Miete für Wasserzähler/Monat: € 1,18
Wasserkosten/m³: € 1,18

Die Wasserverbrauchs- und Wasserzählergebühren sind in der Höhe von ¼ des Jahresbetrages am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. in gleich hohen Teilbeträgen zur Zahlung fällig.
Im September jeden Jahres erfolgt die Zählerablesung worauf die Jahresendabrechnung unter Berücksichtigung eines Mehr- oder Minderverbrauches erstellt wird, die am 15. November zur Zahlung fällig wird.